Termine

TERMINE

Wir wünschen unseren Mitgliedern und Förderern einen schönen Herbst.

Der Vereinsvorstand
(Stand: September 2022)

Vereinssatzung

VEREINSSATZUNG

Erfahren Sie mehr über den Zweck und die Aufgaben unseres Vereins – Interessierte können hier unsere Vereinssatzung herunterladen.

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Neuigkeiten & Wissenswertes

AKtuelles

JAHRESRÜCKBLICK 2021

Liebe Mitglieder der Schutzgemeinschaft,

das Jahr 2021 hat uns – beruflich wie privat – vor zahlreiche Herausforderungen und neue Aufgaben gestellt.

Dennoch haben wir uns gemeinsam weiter für die Ziele unseres Vereins stark gemacht und konnten letztlich auch die Entscheidungsträger in der Politik von unseren Zielen überzeugen.

Dafür wollen wir uns bei allen Beteiligten und Unterstützern herzlich bedanken: Nur gemeinsam können wir den Schutz und die Weiterentwicklung des Landschaftsschutzgebietes gewährleisten.

Der Vorstand | Schutzgemeinschaft Schünholz auf dem Kiekeberg e.V.

12. Februar 2021

SPANNENDE FAKTEN ZU LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETEN (LSG)

Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgelegte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Sie dienen zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes (...) und sind wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung wichtig.

Als Instrument des Flächenschutzes sollen Landschaftsschutzgebiete Landschaftszusammenhänge sowie das Landschaftsbild erhalten.

Zu den Schutzzielen von Landschaftsschutzgebieten zählen der Schutz der Landschaften unter naturwissenschaftlich-ökologischen und kulturell-sozialen Gesichtspunkten. So soll die Landschaft in ihrer vorgefundenen Eigentümlichkeit und Einmaligkeit erhalten werden.

In der Praxis bedeutet das, dass die Leistungsfähigkeit des örtlichen Naturhaushaltes gesichert und die Regenerations- und Nutzungsfähigkeit des Naturhaushaltes erhalten bzw. wiederhergestellt wird.

Verboten sind insbesondere Handlungen, die den Gesamtcharakter des Gebietes verändern - die betrifft insbesondere die Bebauung, die hier den Schutzzwecken nach § 26 Abs. 1 BNatSchG zuwiderläuft.

Quelle: Bundesamt für Naturschutz, 2021

28. April 2020

Faszination Wildbiene: Das Mauerbienen-Projekt

Mit Bienen verbinden die meisten Menschen vor allem die honigproduzierende (domestizierte) Honigbiene. Daneben gibt es allein in Deutschland rund 580 Wildbienenarten, die zwar keinen Honig produzieren, aber für den Großteil der Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen verantwortlich sind. Eine in Deutschland häufig anzutreffende Wildbienenart ist die Gehörnte Mauerbiene, welche sowohl im städtischen sowie auch im ländlichen Bereich vorkommt und häufig anzutreffen ist.
Mauerbienen sind solitär lebende Wildbienen und arbeiten nicht in einem Staat - sie bauen ein eigenes Nest (z.B. in Schilfröhrchen) und legen hier Brut- und Pollenzellen an, welche mit lehmiger Erde verschlossen wird.

Weitere Informationen →

Rote Mauerbiene, Wildbiene

Rote Mauerbiene (Osmia bicornis)

20. Mai 2019

Geplante Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) "Rosengarten-Kiekeberg-Stuvenwald"

Im Zeitraum vom 20. Mai 2019 bis 19. Juli 2019 liegt der Entwurf der neuen LSG-Verordnung mit der Begründung und den dazugehörigen Karten bei den Gemeinden Rosengarten, Seevetal, Neu Wulmstorf, Wenzendorf, der Samtgemeinde Hollenstedt sowie der Stadt Buchholz öffentlich aus.

Informationen zur geplanten Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Rosengarten-Kiekeberg-Stuvenwald“ finden Sie auch online auf den Seiten des Landkreises Harburg .

Die Neuausweisung verfolgt das Ziel, das LSG besser zu schützen. Es sind  geringfügige räumliche Anpassungen vorgesehen, mit der Ausnahme einer größeren Fläche zwischen Autobahn BAB 261 und Nenndorf. Es sollen hauptsächlich schon lange bebaute sowie gärtnerisch genutzte Flächen, die den Schutzzweck nicht mehr erfüllen, aus dem LSG Rosengarten-Kiekeberg-Stuvenwald entnommen werden. Der Schutzstatus von bestehenden Wald- und Wiesenflächen soll generell erhöht werden.

Insgesamt ist der jetzige Plan für die Schutzgemeinschaft als Erfolg zu werten, allerdings sollten wir trotzdem sehr wachsam sein , bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Der Vorstand der Schutzgemeinschaft Schünholz auf dem Kiekeberg e.V. wird eine ausführliche Stellungnahme zu den einzelnen Änderungen abgeben.

03. April 2019

Wildblumenmischungen für Rosengarten

Ohne die fleißigen Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und Schwebfliegen geht es im Garten, der Landwirtschaft und der freien Natur einfach nicht! Sie sind nützliche Bestäuber und sehen zudem apart aus.

Die Mitglieder der Schutzgemeinschaft unterstützen künftig die Insektenhilfe Rosengarten und verteilen Wildblumenmischungen, die mit wenig Aufwand und auf kleiner Fläche (ca. 1-2qm) die Speisekarte für die heimischen Insekten verbessert.

Wildblumenmischung Rosengarten
20. Mai 2018

Liebe Mitglieder der Schutzgemeinschaft Schünholz a.d. Kiekeberg e.V.,

am 06. April 2018 fand unser Fledermausvortrag statt. Es war, an dieser Stelle noch einmal ein Dankeschön an Herrn Rose, ein sehr gelungener und kurzweilliger Abend. 

Zur Zeit ist unser Projekt „Rosengarten vor 30 Jahren, heute und in 30 Jahren“ in Planung. Hierzu melden sich bitte die Mitglieder, die gerne etwas dazu beisteuern möchten bei mir. Eine ausführliche Mail hierzu folgt.

Christine Kokartis | 1. Vorsitzende

26.01.2017 | GEGENDARSTELLUNG IM Hamburger Abendblatt

Liebe Mitglieder der Schutzgemeinschaft Schünholz a.d. Kiekeberg e.V.,

heute wurde im Hamburger Abendblatt die Gegendarstellung zu dem Artikel "Rosengarten will behutsam wachsen" vom 23.01.2017 gedruckt.

Wer künftig mehr über den Zweck und die Aufgaben unseres Vereins erfahren möchte, hat die Möglichkeit dazu, sich unsere Vereinssatzung herunterzuladen.

23.01.2017 | GEGENDARSTELLUNG ZUM ARTIKEL
IM Hamburger Abendblatt

Liebe Mitglieder der Schutzgemeinschaft Schünholz a.d. Kiekeberg e.V.,

wir stellen ausdrücklich fest, dass der Verein sich zu keiner Zeit und Weise bezüglich einer B-Plan-Änderung im südlichen Museumsweg an die Gemeinde gewendet hat. Diese Aussage ist schlichtweg falsch und entspricht den Tatsachen nicht. Unser ausdrücklich erklärtes Ziel ist die Erhaltung des Landschaftsschutzgebiets Rosengarten-Kiekeberg-Stuvenwald und nicht die Bekämpfung der Verdichtung im Innenbereich. Darüber hinaus wird die Situation so dargestellt, als ob hier bereits schon eine Entscheidung gefallen wäre und nicht mehr Thema des Bauausschusses an 31.01.2017 sei. Lesen Sie den gesamten Artikel >

12.12.2016 | Weihnachtszeit auf dem Kiekeberg

Liebe Mitglieder der Schutzgemeinschaft Schünholz auf dem Kiekeberg e.V.,

das Jahr 2016 neigt sich seinem Ende zu und wir wollen an dieser Stelle Ihnen sowie unseren Unterstützern und Förderern eine frohe, besinnliche und verschneite Weihnachtszeit sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen!

Auch in diesem Jahr sind wir in der Dezemberzeit Gastgeber des Lebenden Adventskalenders. Besuchen Sie uns doch am Sonntag, den 18. Dezember 2016 ab 19.00Uhr (An der Mühle 2, 21224 Rosengarten (Vahrendorf)!

Ihre
Christine Kokartis | 1. Vorsitzende

24.11.2016 | ERGEBNIS DER ORTSRATSWAHL

Am 23.11.2016 fand die Ortsratswahl in Vahrendorf statt - Klaus Kienert (SPD) wurde zum Ortsbürgermeister gewählt. Unser Vereinsmitglied Fabian Rexhausen ist von nun an stellvertretender Bürgermeister und unser Vereinsmitglied Elisabeth Gisch ist Protokollführerin. Herzlichen Glückwunsch!

20.11.2016 | ORTSRATSSITZUNG VAHRENDORF

Am Mittwoch, dem 23. November 2016 um 19.00 Uhr findet im Gasthaus Erhorn die erste Sitzung des neu gewählten  Ortsrates Vahrendorf statt, in dem nun auch zwei unserer Mitglieder, Elisabeth Gisch und Fabian Rexhausen, vertreten sind. 
Ortsbürgermeister/in, sowie Stellvertreter/in, werden an diesrm Abend neu gewählt werden. Wir werden Sie zeitnah über den Ausgang der Wahl informieren.

16.11.2016 | KREISZEITUNG WOCHENBLATT

Die Mehrheit des neu gebildeten Ortsrat in Ehestorf, bestehend aus CDU und Grünen, sprach sich für den Schutz und gegen eine Bebauuung von Landschaftsschutzgebieten und Außenbereich aus. Die Koalition möchte sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass das sich in Ehestorf befindliche Ferienhausgebiet als solches erhalten bleibt und nicht teil eines Bebauungsplans wird.

09.10.2016 | AUSBILDUNG ZUM FLEDERMAUSBOTSCHAFTER

Liebe Mitglieder der Schutzgemeinschaft Schünholz auf dem Kiekeberg e.V.,

der NABU organisiert eine Ausbildung zum/zur Fledermausboschafter/in. Eine komplette Schulung, die jeweils dezentral an verschiedenen Orten in Niedersachsen angeboten wird, besteht aus den folgenden fünf Modulen: 

Modul I: Biologie und Ökologie von Fledermäusen 
Modul II: Praktische Artbestimmung von Fledermäusen 
Modul III: Artenschutzmaßnahmen 
Modul IV: Rechtliche Grundlagen und Kommunikationstraining 
Modul V: Öffentlichkeitsarbeit 

Für jedes Modul ist ein Samstag geplant – ganz grob in der Zeit von etwa 10.00 bis 16.00 Uhr.  Bei Modul II wird dies allerdings eher am späten Nachmittag bis in die Abendstunden hinein stattfinden, um dann abends auch wirklich Fledermäuse mithilfe eines Detektors bestimmen zu können. 

Das erste Modul findet am 11.November 2016 in der Zeit von 10.00-16.00 Uhr in der Unweltpyramide in Bremervörde statt.

Bei Interesse und für nähere Informationen meldet Euch bitte per E-Mail (c.kokartis@schutzgemeinschaft-kiekeberg.de) an. Wir können dann gemeinsam hinfahren.

11.09.2016 | KOMMUNALWAHLEN 2016

Wir bedanken uns bei den Wählern für das für die Wahl unserer Mitglieder Elisabeth Hesse-Gisch und Fabian Rexhausen in den Ortsrat Vahrendorf, und der Wahl in den Gemeinderat von Stefan Lübben und Volkmar Block. Volkmar Block ist darüber hinaus erneut in den Kreistag gewählt worden.

Herzlichen Glückwunsch !

31.08.2016 | JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG

Am 31.08.2016 fand die  Jahreshauptversammlung der Schutzgemeinschaft Schünholz auf dem Kiekeberg e.V.  statt.

Der Vorstand hielt einen Rückblick auf die Ereignisse des vergangenen Jahres. Darüber hinaus wurden die neuen Entwicklungen dargelegt und das weitere Vorgehen, sowie neue Projekte besprochen.

Des weiteren wurde ein neues Amt, dass des Pressesprechers vergeben und einige Änderungen in der Satzung beschlossen. Die Termine für weitere Veranstaltungen werden wie gewohnt  auf unserer Website bekannt gegeben.

24.05.2016 | Geburtstag

Wir gratulieren unserem Vereinsmitglied Jörg Plocksties zum 75. Geburtstag herzlich!

23.05.2016 | SITZUNG BAU- UND PLANUNGSAUSSCHUSS

Am 23.05.2016 besuchte der Vorstand die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses im Museum am Kiekeberg.

Hier wurde unter anderem die Aufstellung des Bebauungsplans Vahrendorf, Harburger Straße beschlossen. Wir stehen dem Projekt positiv gegenüber,  da Wohnraum geschaffen wird ohne dass Landschaftsschutzgebiet angegriffen wird.

Bezüglich der Anträge auf Bebauung, bzw. auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Flurstücke 113/8, 121/1 und 52/1, Flur 1, Gemarkung Sottorf, sowie 86/1, Flur 2,  Gemarkung Vahrendorf,  haben wir uns als Schutzgemeinschaft schriftlich dagegen ausgesprochen, da der Verlust dieser Flächen für das Landschaftsschutzgebiet Rosengarten-Kiekeberg-Stuvenwald aus Sicht unseres Vereins inakzeptabel ist.

Um 22.00 Uhr wurde die Sitzung als beendet erklärt. Alle noch nicht behandelten Tagesordnungspunkte wurden auf den 20.06.2016 vertagt

Der Vorstand ist in Vorbereitung der Jahreshauptversammlung. Diese wird im August stattfinden. Wir werden die Mitglieder zeitnah über das genaue Datum informieren.

13.04.2016 | ZUKUNFTSKONZEPT ROSENGARTEN 

Ende 2015 fand im Rahmen des Zukunftskonzeptes Rosengarten 2030 der Workshop "Siedlung, Wohnen und (Nah-)Erholung statt, zu dem alle Bürger der Gemeinde Rosengarten herzlich eingeladen waren.

Wir erwarten von nun der Gemeinde Rosengarten, dass die Ergebnisse so umgesetzt werden, wie auf dem Workshop erarbeitet: im Sinne der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger.

09.04.2016 | PFLanzARBEITEN

Am Samstag, den 09.04.2016 hat Herr Lücking auf der Wiese Schünholz diverse Pflanzarbeiten vorgenommen.  Es ist nun zu überprüfen, ob der Umfang der Arbeiten den Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde entspricht.

Zukunftskonzept Rosengarten
08.03.2016 | BEGEHUNG DER FLÄCHE SCHÜNHOLZ

Die Untere Naturschutzbehörde hat die Wiese Schünholz - nach den von Herrn Lücking durchgeführten Rodungsarbeiten - besichtigt.

Es bleibt abzuwarten, zu welchem Ergebnis die Untere Naturschutzbehörde nach dieser Überprüfung kommt.

26.02.2016 | RODUNGSARBEITEN

Herr Lücking hat am Freitag, den 26.02.2016  Rodungs- und Gehölzrückschnittsarbeiten auf der Fläche Schünholz durchgeführt.

Es ist nun zu überprüfen, ob der Umfang der Arbeiten im Rahmen der Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde geblieben ist.

Rodungsarbeiten auf der Wiese Schünholz
02.02.2016 | BESUCH IM LANDKREIS HARBURG

Am 02.02.2016 besuchte unser Vorstand, gemeinsam mit den Naturfreunden Nordheide, den Leiter der Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege des Landkreises Harburg Herrn Gumz.

In einem sehr aufschlussreichen und produktiven Gespräch wurden unter anderem die Belange der Fläche Schünholz, die Parkplätze vor dem Wildpark und andere Themen bezüglich des Landschaftsschutzgebietes Rosengarten-Kiekeberg-Stuvenwald besprochen.

25.01.2016 | BESICHTIGUNG  DER WIESE SCHÜNHOLZ

Am 25.01.2016 besichtigte die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Harburg die Wiese Schünholz.

14.01.2016 | VERMESSUNG DER WIESE SCHÜNHOLZ

Am 14.01.2016 hat das Vermessungsbüro Mittelstädt & Schröder im Auftrag von Herrn Lücking eine Grenzfeststellung auf der Wiese Schünholz durchgeführt.

02.01.2016 | SCHREIBEN VON HERRN LÜCKING 

Am 02.01.2016 erreichte uns ein Schreiben von Herrn Lücking, indem er uns unterrichtete, dass er beabsichtigt die Fläche in Zukunft zur Heugewinnung zu nutzen.

Er kündigte eventuelle Baum- und Strauchschnitt arbeiten an. Wir bitten alle Unterstützer und Interessierte uns über Aktivitäten jeglicher Art auf der Wiese Schünholz zu unterrichten und, falls möglich selbige mit einer Kamera zu dokumentieren.

27. November 2015 | PARKPLATZ AM WILDPARK 

Liebe Mitglieder, Unterstützer und Interessierte,

wir möchten uns an dieser Stelle zu den Entwicklungen bezüglich des von Seiten des Wildparks Schwarze Berge geplanten Parkplatzes äußern. 

Um sich zu informieren besuchte der Vorstand am 25.11.2015 die Ortsratssitzung des Ortsrats Ehestorf. Darüber hinaus haben die Geschäftsführer des Wildparks, Herr Vaubel und Herr Otten, der Schutzgemeinschaft ihre Pläne in einem persönlichen Gespräch dargelegt.

So wie es uns zum jetzigen Zeitpunkt erklärt wurde handelt es sich um eine Ausnahmeregelung für zehn bis fünfzehn Tage im Jahr. Eine Entnahme aus dem Landschaftsschutz oder Bebauung der Flächen ist nicht vorgesehen.

 

Sollten die Flächen so wie uns Seitens des Wildparks dargelegt wurde bewirtschaftet werden, würde die Fläche unter Aspekten des Naturschutzes aufgewertet werden. Wir sehen das grundlegende Problem im Verkehr und der Bewältigung selbigens.

Darum möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf den Workshop Umwelt und Verkehr am 03.12.2015 um 19.00 Uhr bei Cordes in Sottorf hinweisen.

Am Montag, den 30.11.2015 werden wir den Bauausschuss im Rathaus Nenndorf in dem das Thema Wildpark behandelt wird besuchen.

Die Schutzgemeinschaft wird die Entwicklungen aufs intensivste verfolgen. Anregungen sind immer willkommen.

11. NOVEMBER 2015 | ARTIKEL IM WOCHENBLATT

Am 05. November fand im Rahmen des Zukunftskonzeptes Rosengarten 2030 der Workshop "Siedlung, Wohnen und (Nah-)Erholung statt, zu dem alle Bürger der Gemeinde Rosengarten herzlich eingeladen waren.

Auch hier war sich die breite Mehrheit darüber einig, dass es den dörflichen Charakter und die ländliche Umgebung zu erhalten gilt (zumal die unmittelbare Nähe zum Naherholungsgebiet, geschützt vom Landschaftsschutz) der Gemeinde ihren einzigartigen Charakter verleiht.

Darüber hinaus wünschen sich die Bewohner der Gemeinde den Erhalt des Ortsbildes.

21. Oktober 2015 | ARTIKEL IM WOCHENBLATT

Die vorgeschlagene Verschiebung der Baugrenze im Museumsweg - in Richtung des Landschaftsschutzgebietes (in der auch die Fläche Schünholz liegt, die vor kurzem von einem Investor als Bauland für Flüchtlingsunterkünfte vorgeschlagen wurde) wird aktuell auch politisch diskutiert. 

In der Kreiszeitung Wochenblatt Nordheide ist heute der Artikel  "Landschaftsschutz gestärkt"  erschienen, der das Thema und die damit verbundene Problematik  sehr anschaulich vermittelt.

Wir werden hier am Ball bleiben und unsere Stimme gegen die Verschiebung der Baulinie in Richtung Landschaftsschutzgebiet erheben, da damit auch die Chancen für die Bebauung der Schünholz-Fläche steigen würden. 

16. September 2015 | MITGLIEDERVERSAMMLUNG

Für alle die, die bei der Mitgliedersammlung am 16.09.2015 nicht anwesend sein konnten, möchten wir  hier die wichtigsten Fakten und Beschlüsse kurz vorstellen: Wir hatten Besuch von Herrn Nolte vom BUND (Bund für Umweltschutz und Naturschutz, Landesverband Niedersachsen e.V.). Herr Nolte informierte uns darüber, dass der BUND die Stuvenwald AB Planung vor 30 Jahren verhindert hat und sagte uns die volle Unterstützung des BUND zu.

Pastor Steinmann sorgte als Vertreter der Kirchengemeinde durch seine Anwesenheit für moralische Unterstützung.
Es wurde ein offener Brief an den Landrat Rempe verfasst, der zeitnah auf der Website veröffentlicht werden wird. Darüber hinaus haben die Mitglieder der Schutzgemeinschaft beschlossen sich anwaltlich vertreten zu lassen.

An dieser Stelle möchten wir uns auch herzlich bei allen bisherigen Unterstützern bedanken, die an unserer Online-Petition teilgenommen haben und ihre Stimme zum Schutze des Landschaftsschutzgebietes erhoben haben.

Wir hoffen natürlich auch weiterhin auf zahlreiche Stimmen!

11. September 2015 | Artikel Im Wochenblatt

Heute ist der nächste Artikel Flüchtlingshilfe mit lukrativer Perspektive?  in der Kreiszeitung Wochenblatt erschienen.

(...) Auf die Frage, warum er 1,3 Millionen in temporäre Bauten investierte, sagte Lücking: „Ich sehe für das Areal durchaus eine Perspektive, schließlich muss Vahrendorf irgendwann wachsen.“ (...)

Hier geht es zum Artikel (bitte anklicken, um den vollständigen Artikel zu lesen)

© Kreiszeitung Wochenblatt, 11.09.2015

Schutzgemeinschaft Kiekeberg
09. SEPTEMBER 2015 | ARTIKEL IM HAMBURGER ABENDBLATT

Teil 1: Wir möchten uns heute über den am 09.09.2015 im Hamburger Abendblatt erschienenen Artikel (bitte anklicken, um den vollständigen Artikel zu lesen)  mit dem irreführenden Titel „Protest gegen Flüchtlingsheim in Vahrendorf“ selbst zu Wort melden, da sich die Thematik scheinbar verselbstständigt und Informationen verbreitet wurden, die in dieser Form nicht stimmen.

Daher erzählen wir Ihnen hier die „ganze Geschichte“, damit sich sich als mündiger Bürger ein eigenes Bild von der Sachlage machen können:  
Zunächst möchten wir deutlich zum Ausdruck bringen, dass wir zu keinem Zeitpunkt und in keinster Weise gegen die Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen / Asylbewerbern im Ort Vahrendorf waren, sind oder sein werden. 

Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels lag uns weder ein Statement noch eine schriftliche Absichtserklärung des Landkreises Harburg oder der Gemeinde Rosengarten zu einer Bebauung im Landschaftsschutzgebiet vor - uns war lediglich bekannt, dass der Unternehmer / Investor ursprünglich eine Bebauung mit 8 bis 12 Einfamilienhäusern plane (Quelle: Gemeinde Rosengarten, Bauabteilung). Erst als dieses Vorhaben scheiterte, schien der Investor einen neuen Plan mit einer Bebauung mit Flüchtlingsunterkünften aufzugreifen, da diese Form der Bebauung durch den § 246 Baugesetzbuch (Sonderregelungen für einzelne Länder, Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte) besonders und unabhängig vom geltenden Baurecht geregelt ist.

Hier soll gezielt der Landschaftsschutz  aufgeweicht werden, um einen Präzedenzfall für nachfolgende Bebauungen auf anderen Flächen im Landschaftsschutzgebiet zu schaffen.  

09. SEPTEMBER 2015 | ARTIKEL IM HAMBURGER ABENDBLATT

Teil 2: Richtig ist, ...

  • ... dass wir zu keinem Zeitpunkt gegen ein Flüchtlingsheim protestiert oder interveniert haben

  • ... dass unser Hauptinteresse auch weiterhin in der Erhaltung des Landschaftsschutzgebietes in seiner jetzigen Form liegt

  • ... dass man „nicht tun und lassen kann, was man will“ (Zitat des Investors)

  • ... dass das Gelände mit der Befreiung aus dem Landschaftsschutz unwiederbringlich zerstört und maximal bebaubar wird

Falsch ist, ...

  • ... dass der Investor aus rein wohltätigen Zwecken handelt - für die Unterbringung der Flüchtlinge wird dieser vom Landkreis "entschädigt"

  • ... dass wir gegen ein Flüchtlingsheim und Asylbewerber / Bürgerkriegsflüchtlinge in der Gemeinde Vahrendorf sind. Es gibt ebenfalls Flächen außerhalb des Landschaftsschutzgebietes im Ort Vahrendorf, die voll erschlossen im Innenbereich liegen und dem Landkreis zur Bebauung angeboten wurden

  • ... dass unsere Argumente scheinheilig sind - es sind in unseren Augen vielmehr die Argumente eines Bodenspekulanten, die offensichtlich verschleiert werden

  • ... dass der Investor zu 100% nach Ablauf der Vertragszeit einen Rückbau vornehmen muss

04. SEPTEMBER 2015 | LSG IN GEFAHR

Die Zuspitzung der Lage erfordert neue Maßnahmen - Sie können ab sofort
unseren Info-Flyer herunterladen - der den aktuellen Sachstand kurz und knapp beschreibt. Das Landschaftsschutzgebiet ist in Gefahr - erheben Sie Ihre Stimme, bevor die Bagger rollen!

Landschaftsschutzgebiet in Gefahr
Spannende Fakten
WILDBIENEN-FACTS

Wussten Sie, dass Wildbienen die effizienteren Bestäuber sind? Verglichen mit der Honigbiene besuchen z.B. Mauerbienen mehr Blüten in der gleichen Zeit und kommen öfter in Kontakt mit der Narbe der Blüte. Außerdem beginnen Sie Ihre Arbeit bereits ab 4°C, während Honigbienen erst ab 12°C fliegen.

Spannende Fakten
WILDBIENEN-FACTS

Die große Artenvielfalt und die unterschiedlichen Vorlieben für bestimmte Pflanzen machen Wildbienen zu effizienteren Bestäubern bestimmter Wild-, Zier- und Nutzpflanzen. Blütenpollen und Nektar, der nur schwer erreichbar sind, werden meist von Honigbienen gemieden, wie etwa Tomaten, bei denen der Pollen aus den Blüten „geschüttelt“ werden muss, oder Pflanzen mit tiefen Kronröhren, wie z.B. Rittersporn, bei denen die Bestäuber einen langen Rüssel brauchen.

Spannende Fakten
WILDBIENEN-FACTS

Auch sind die zahlreiche Wildbienenarten in ihrer Bestäubungsleistung effektiver, wenn es darum geht, Blüten zu besuchen: So kann eine Hummel kann bis zu 4000 Blüten am Tag anfliegen - während eine Honigbiene je nach Witterung etwa 1000 Blüten anfliegen kann.

Spannende Fakten
55 Jahre: Landschaftsschutzgebiet

Das Landschaftsschutzgebiet Rosengarten-Kiekeberg-Stuvenwald existiert seit 1965 und erstreckt sich über die Gemeinden Beckedorf, Daerstorf, Dibbersen, Ehestorf, Elstorf, Emsen, Ketzendorf, Nenndorf, Rade, Schwiederstorf, Leversen, Övelgönne, Sottorf, Steinbeck, Tötensen, Trelde, Vahrendorf und Wenzendorf. 

SPANNENDE FAKTEN
SCHÜTZENSWERT

Landschaftsschutzgebiete sind Gebiete, in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutzes bedürfen, weil die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder die Nutzbarkeit der Naturgüter zu erhalten oder wiederherzustellen ist, das Landschaftsbild vielfältig, eigenartig oder schön ist oder das Gebiet für die Erholung wichtig ist.

SPANNENDE FAKTEN
LEBENSRAUM FÜR FLEDERMÄUSE

Die Arbeitsgruppe Fledermaus hat sich das Ziel gesetzt, die im Landschaftsschutzgebiet lebenden Fledermausarten zu schützen, zu unterstützen und die wichtigsten Ursachen für den dramatischen Rückgang zu stoppen. Mit gezielten Maßnahmen werden wir künftig unsere Gärten mit Nist- und Schlafplätzen ausstatten, um diesen bedrohte Tierart langfristig zu erhalten.

SPANNENDE FAKTEN
Naherholung vor den Toren Hamburgs

Das Landschaftsschutzgebiet Rosengarten-Kiekeberg-Stuvenwald erstreckt sich über knapp 5900 Hektar über die Harburger Berge von Neu Wulmstorf Landesgrenze zu Hamburg im Norden bis nach Buchholz in der Nordheide im Landkreis Harburg in Niedersachsen. 

Zweck, Aufgaben & Ziele

Über die Schutzgemeinschaft Schünholz auf dem Kiekeberg e.V.

Zweck & Aufgaben

Zweck der Bürgerinitiative Schutzgemeinschaft Schünholz auf dem Kiekeberg e.V.  ist die Sicherung und Erhalt der Vielfalt, Pflege und Weiterentwicklung des Landschaftsschutzgebietes Rosengarten-Kiekeberg-Stuvenwald einschließlich aller Lebensräume der hier ansässigen Tier- und Pflanzenwelt.

Unser Verein möchte mit seiner Arbeit eine breite Öffentlichkeit über die Bedeutung des Landschaftsschutzgebietes für das Gemeinwohl aufklären, die natürlichen Lebensgrundlagen von Pflanzen und Tieren sichern sowie den verantwortungsbewussten Umgang mit der Natur fördern.

In enger Zusammenarbeit mit anerkannten Naturschutzverbänden werden wir uns z.B. auch in baurechtliche Entscheidungen und Verfahren einmischen, die das Landschaftsschutzgebiet betreffen.

DOWNLOAD | MITGLIEDSANTRAG
Verwirklichung unserer Ziele
  • Förderung des Landschaftsschutzes mithilfe von Veranstaltungen, die diese Zielsetzung verfolgen.

  • Erhaltung des Landschaftsschutzgebietes Schünholz und Umgebung - Sicherung und Überwachung der Nutzung und Bewirtschaftung sowie Mitwirkung und Diskussion baurechtlicher Vorgänge die das Landschaftsschutzgebiet betreffen

  • Organisation und Veranstaltung von Vorträgen für Vereinsmitglieder, sowie Errichtung vereinsinterner Arbeitskreise, die verschiedene Aufgaben, welche die Ziele des Vereins mit sich bringen, bearbeiten

  • Enge Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch mit anerkannten Naturschutzverbänden

  • Aufklärung der Öffentlichkeit über die Bedeutung des Schutzgebietes für das Gemeinwohl

  • Arbeitsgruppen, die heimische Tier- und Pflanzenarten bekannt machen und Lebensräume schaffen & schützen wollen. 

Arbeitsgruppe

Wildbienenschutz im Landschaftsschutzgebiet
Rosengarten-Kiekeberg-STuvenwald

EINLEITUNG

In Deutschland gibt es etwa 580 unterschiedliche Wildbienenarten, welche für den Großteil der Bestäubung der Zier-, Kultur-, und Wildpflanzen zuständig sind. Unsere Arbeitsgruppe beschäftigt sich in diesem Jahr um die Sensibilisierung und Aufklärung interessierter Menschen und die damit verbundene Schaffung von Wildbienen-Quartieren.

Mit freundlicher Genehmigung: © Pollinature BeeHome

Mauer- und Wildbienen sind für Menschen und Tiere vollkommen harmlos. Sie ernähren sich ausschließlich von Nektar und Pollen und lassen sich - anders als z.B. Wespen - nicht von Kuchen, süßen Säften oder Grillgut ablenken. Sie sind solitär lebend und leben nicht in einem Staat, produzieren keinen Honig und haben keine Königin.

Wildbienen schlüpfen und fliegen zwischen März und Juni. Männliche Wildbienen verschwinden ca. 1-2 Wochen nach der Paarung, sie leben deutlich kürzer als die weiblichen Tiere, die etwa 4-7 Wochen alt werden.

Wildbienen-Quartiere sind einfach zu bauen und aufzustellen. Es gibt fertige Bienenquartiere / Bienenhotels (z.B. BeeHome), man kann sich aber auch einfach selbst mit etwas handwerklichem Geschick ein wirksame Wildbienen-Nisthilfen bauen. Hierzu eignen sich z.B. Strangfalzziegel, Nisthilfen aus Holz (4-8mm Bohrungen ins Längsholz) oder ca. 6-10cm lange Bambusstücke, die von den Insekten gern angenommen und besiedelt werden.

Häufig nisten verschiedene Wildbienen-Arten nebeneinander. Sie stören sich nicht gegenseitig und erhöhen die Artenvielfalt in ihrem Wildbienenhotel.

Wildbienenschutz im eigenen Garten sollte sich nicht nur auf das Anbieten von Nisthilfen beschränken - vielmehr sollte eine gleichzeitige Bereitstellung eines zeitlich lückenlosen Nektar- und Pollenangebotes gefördert werden.

Geeignete Pflanzen sind z.B. Wildblumen-Mischungen enthalten. Die darin enthaltene Pflanzenarten fördern ganz besonders die Pollenspezialisten unter den Wildbienen, zu denen u. a. Maskenbienen, Seidenbienen, Sandbienen, Mauerbienen und Hummeln zählen. Zur Versorgung der Wildbienenbrut werden vor allem Blütenpollen benötigt, welche von den Wildbienen an den Wildblühern reichlich zu finden sind.

Wenn Sie nicht auf fertige Mischungen zurückgreifen möchten, können Sie sich auch nach eigenem Geschmack Wildblumen aussuchen, hierzu zählen unter anderem:

  • Sommer-Adonisröschen

  • Acker-Hundskamille

  • Färber-Kamille

  • Graukresse

  • Acker-Ringelblume

  • Rapunzel-Glockenblume

  • Kornblume

  • Saat-Wucherblume

  • Acker-Rittersporn

  • Wilde Möhre

  • Wegerichblättriger Natterkopf

  • Geruchlose Kamille

  • Flachs

  • Echte Kamille

  • Strahlen-Breitsame

  • Klatschmohn

  • Weiße Resede

  • Hederich

  • Acker-Senf

  • Königskerze

  • Wildes Stiefmütterchen

Das Jahr der Wildbiene im Überblick

Die Mauerbienen halten im Winterschlaf. Ausgewachsen sind sie in ihren Kokons gut vor der Witterung geschützt.

Die Mauerbienen halten während der kalten Februartage noch immer Winterschlaf.

Die ersten warmen Tage des Jahres sorgen dafür, dass die Mauerbienen schlüpfen.
Zunächst schlüpfen die männlichen Tiere, wenige Tage später dann die Weibchen. Es dauert 1-2 Wochen, bis die Mauerbienen ins Freie kommen.

Zahlreiche Mauerbienen sind aktiv und bestäuben die Pflanzen der Umgebung ihrer Niströhren. Sie sammeln fleißig Pollen in einem Radius von etwa 300 Metern rund um die Niströhren. Sie bauen jetzt an ihren Nestern und versorgen ihren Nachwuchs mit Nektar und Pollen.

Die Flugzeit vieler Mauerbienen dauert bis zu 7 Wochen.
Wenn die Mauerbienen bereits im März geschlüpft sind, neigen sich die Aktivitäten nun langsam dem Ende zu.

Die Flugsaison der Mauerbienen neigt sich dem Ende. Es ist möglich, dass sich verschiedene Wildbienenarbten in einem Wildbienenhotel einnisten.
Jede Wildbienenart ist auf bestimmte heimische Pflanzen angewiesen.

Die aktive Zeit der Mauerbienen ist vorbei.

Bis zum Herbst entwickeln sich die Nachkommen in ihren Kokons zu ausgewachsenen Mauerbienen.

Die Nachkommen der Mauerbienen haben sich zu voll entwickelten Mauerbienen herangewachsen. Sie halten nun in ihren Nestern - gut geschützt - Winterschlaf, bis sie mit den ersten warmen Frühlingstagen erwachen.

Die Mauerbienen benötigen tiefe Temperaturen in ihrem Lebenszyklus.

In den kalten Wintermonaten fahren die Wildbienen im Kokon ihren Stoffwechel herunter und sparen so Energie für den anstehenden Frühling.

Frostige Nächte und verschneite Wintertage verschlafen Wildbienen gut geschützt in ihren Niströhrchen.

GARTENBEPFLANZUNG

Heimische ein- und mehrjährige Wildblumen-Mischungen gewährleisten eine adäquate Versorgung der Wildbienen mit Blütenpollen.

Wildbienen-Quartiere

Als Quartiere für Wildbienen eignen sich fertige Wildbienen-Nisthilfen. Mit etwas handwerklichem Geschick können Sie aber auch selbst individuelle Quartiere bauen.

Vielfalt im Garten

Ein natürlicher Garten mit Wildblumenstreifen fördert die Ansiedlung verschiedener Wildbienen-Arten im Garten und der Umgebung.

Arbeitsgruppe

FLEDERMäuse im Landschaftsschutz

EINLEITUNG

In Deutschland gibt es etwa 25 unterschiedliche Fledermausarten, die alle in den Roten Listen geführt und (stark) gefährdet sind. Vielseitige Ursachen wie z.B.  Nahrungsmangel und der Verlust von Schlafplätzen sind u.a. die wichtigsten Ursachen für den dramatischen Rückgang der Fledermauspopulationen. 

Ziel unserer Arbeitsgruppe ist die Sensibilisierung und Aufklärung interessierter Menschen und die damit verbundene
Sicherung von Fledermausquartieren. Aber auch der Erhalt vielfältiger Strukturen unserer Landschaft und gezielte Maßnahmen wie z.B. das Anbringen von Fledermauskästen als Ersatz für fehlende Nist- und Schlafplätze sind für die Tiere von großer Bedeutung. 

Ebenso ein artenreicher Garten mit heimischen Sträuchern und Stauden, die z.B. nachtaktive Insekten anzieht unterstützt die Tiere, die hier bevorzugt auf die nächtliche Jagd nach Insekten gehen. 

Fledermausprojekt der Schutzgemeinschaft Kiekeberg

GARTENBEPFLANZUNG

Vor allem nachtblühende, nektarreiche Pflanzen, die durch ihren Duft Nachtfalter anziehen, locken auch Fledermäuse an und schaffen erweitere Nahrungsquellen. 

FLEDERMAUSKÄSTEN

Das Anbringen von Fledermauskästen bietet den Tieren ideale Nist- und Schlafplätze. In der Regel werden die neuen Domizile nach kurzer Zeit bereits bewohnt. 

INTAKTE UMWELT

Fledermäuse zeigen uns, wo die Umwelt noch intakt ist – je bewusster wir mit diesen Tieren umgehen, desto eher können sich die bedrohten Populationen erholen. 

SCHREIBEN SIE UNS

KONTAKT

Wir freuen uns über Ihre Nachricht
Schutzgemeinschaft Schünholz auf dem Kiekeberg e.V.

Christine Kokartis  |  1. Vorsitzende
Dr. Michael Böse | 2. Vorsitzender
Uwe Elger | Kassenwart

An der Mühle 2
21224 Rosengarten / Vahrendorf

E-Mail: kontakt@schutzgemeinschaft-kiekeberg.de
Telefon:  +49 (0) 172 404 7984

Mit freundlicher Unterstützung von ÖÖÖWEBDESIGN, Stefan Hörömpö